| Kontoführung monatlich | Kostenfrei |
|---|---|
| Deutschlandweite Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card¹ An rund 20.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken | Kostenfrei |
| Online- und Mobile-Banking | Kostenfrei |
| Banking am Terminal oder in der Filiale (Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, Schecks) | Kostenfrei |
| Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach | Kostenfrei |
| Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker | Kostenfrei |
| Sparkassen-Card ¹ mit Wunsch-PIN | Kostenfrei |
Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.
² Aus Sicherheitsgründen werden Ihre Online-Banking- Zugangsdaten, die Karten und die Karten-PINs einzeln verschickt. Für Ihre Sparkassen-Card oder Kreditkarte können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomaten Ihre Wunsch-PIN auswählen – kostenfrei. werden Ihre Online-Banking- Zugangsdaten, die Karten und die Karten-PINs einzeln verschickt. Für Ihre Sparkassen-Card oder Kreditkarte können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomaten Ihre Wunsch-PIN auswählen – kostenfrei.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertretung notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Die zweite gesetzliche Vertretung bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Ab dem 16. Lebensjahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durchgeführt. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das mitwachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab 14 Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 15. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 15. Lebensjahr, können Sie entscheiden, ob Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Filiale. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab 14 Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 15. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 15. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr erhalten Kunden 100 % Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts. Schüler, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Studenten, Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges soziales Jahr, Referendare, Au-Pairs erhalten nach Vorlage eines Nachweises bis zum Ende des Nachweiszeitraums oder maximal zum Ende des 27. Lebensjahrs 100 % Rabatt, anschließend erhalten Bestandskunden zwei Jahre lang 50 % Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
| Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
| 6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
| 7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
| 8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
| 9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
| 10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
| 11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
| 12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
| 13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
| 14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
| 15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
| 16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
| 17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
| Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Sie können die Elternvollmacht im Nachgang der Kontoeröffnung bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater einrichten.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
3 Am Schalter Ihrer Sparkasse.
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