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Wir sind für Sie da

Wir sind Montag bis Freitag
von 8:00 bis 20:00 Uhr und Samstag
von 9:00 bis 13:00 Uhr für Sie da.

*kostenlos aus dem dt. Festnetz

Unsere BLZ & BIC
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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kostenlose Kontoführung für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit
  • Guthabenverzinsung in Höhe von derzeit 1,00 %
    bis zum 18. Geburtstag und bis zu einem Anlagebetrag von 1.000 Euro
  • KNAX-Onlinewelt
Ihr nächster Schritt

Beantragen Sie Ihr Girokonto online in nur wenigen Minuten.

Leistungen

Diese Leistungen sind drin

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Deutschland­weit an allen Sparkassen-Geldautomaten oder bei ausgewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufswert.

Kontowecker: Ihr Konto meldet sich

Lassen Sie sich informieren – per E-Mail oder Push-Nachricht. Den Kontowecker stellen Sie ganz einfach im Online-Banking.

Elektronische Kontoauszüge

Greifen Sie überall und jederzeit auf Ihre Kontoauszüge zu – einfach kostenfrei im Online-Banking frei­schalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Bequem unterwegs Finanz­geschäfte erledigen – inklusive Klick­sparen, damit Sie Ihre Sparziele schnell erreichen.

Sicherheit für Jugendliche

Der Geld­karte-Chip der Sparkassen-Card¹ ist mit einem Jugen­dschutz-Merkmal aus­gestattet.

KNAX-Onlinewelt

Infos, Spiele und Comics für die Kleinen auf dem KNAX-Online-Portal Ihrer Sparkasse.

Guthabenzins

Schon ab dem ersten Cent erhalten Sie 1,00 %* Zinsen pro Jahr auf Ihrem Girokonto bis zum 18. Geburtstag (bis 1000 Euro Anlagebetrag). 

S.MARTE Vorteile

Tolle Angebote und exklusive Vorteile für junge Kunden der Kreissparkasse Heilbronn. 

Preise

Preise

Kontoführung monatlichKostenfrei
Deutschlandweite Bargeld­auszahlung mit der Sparkassen-Card¹
An rund 20.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Spar­kassen und Landes­banken
Kostenfrei
Online- und Mobile-BankingKostenfrei
Banking am Terminal oder in der Filiale
(Über­weisungen, Dauer­aufträge, Last­schriften, Schecks)
Kostenfrei
Konto­auszüge digital im Elektronischen PostfachKostenfrei
Konto­auszüge am Konto­auszugsdruckerKostenfrei
Sparkassen-Card ¹ mit Wunsch-PINKostenfrei

Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis und in der Entgeltinformation.

Ihr nächster Schritt

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Einfach eröffnen

Girokonto eröffnen – so einfach geht‘s

  1. Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular ab. Ihre Vertrags­unterlagen kommen dann bequem per Post zu Ihnen.
  2. Bestätigen Sie Ihre Identität ganz einfach mit dem im Prozess angebotenen Verfahren.
  3. Ihr Konto wird nun inner­halb weniger Tage eröffnet. Ihre Kontonummer, Karten (Sparkassen-Card1 und gegebenen­falls Kredit­karte) und Ihre Karten-PIN5 erhalten Sie per Post. Ebenso wie Ihre Online-Banking-Zugangs­daten, falls Sie sich hierfür angemeldet haben.
  4. Wenn Sie möchten, nutzen Sie den kosten­freien Konto-Umzugsservice Ihrer Sparkasse.

¹ Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

² Aus Sicherheits­gründen werden Ihre Online-Banking- Zugangs­daten, die Karten und die Karten-PINs einzeln verschickt. Für Ihre Sparkassen-Card oder Kredit­karte können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomaten Ihre Wunsch-PIN auswählen – kosten­frei. werden Ihre Online-Banking- Zugangs­daten, die Karten und die Karten-PINs einzeln verschickt. Für Ihre Sparkassen-Card oder Kredit­karte können Sie an jedem Sparkassen-Geldautomaten Ihre Wunsch-PIN auswählen – kosten­frei.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­tretung not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kundin oder Online-Banking-Kunde sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Die zweite gesetz­liche Ver­tretung bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Patinnen und Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab 14 Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 15. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 15. Lebensjahr, können Sie entscheiden, ob Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Filiale. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab 14 Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 15. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 15. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift einer gesetz­lichen Ver­treterin oder eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr erhalten Kunden 100 % Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts. Schüler, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Studenten, Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges soziales Jahr, Referendare, Au-Pairs erhalten nach Vorlage eines Nachweises bis zum Ende des Nachweiszeitraums oder maximal zum Ende des 27. Lebensjahrs 100 % Rabatt, anschließend erhalten Bestandskunden zwei Jahre lang 50 % Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht im Nachgang der Kontoeröffnung bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater einrichten.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

Am Schalter Ihrer Sparkasse.

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