Die Vorlage der Rechnungen für die energetische Modernisierung ist Voraussetzung für die Auszahlung.
Berechnung nur für die Standardkondition möglich. Planen Sie eine energetische Modernisierung, erstellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater gerne ein persönliches Angebot mit Sonderkonditionen.
Effektiver Jahreszins: | ab 5,11 % p. a. bis 5,85 % p.a. - abhängig von Ihrer Bonität |
Sollzinssatz: | ab 4,99 % p. a. bis 5,66 % p.a. - fest über die gesamte Laufzeit |
Nettodarlehensbetrag: | von 10.000,00 Euro bis 85.000,00 Euro |
Laufzeit: | von 12 bis 216 Monaten |
Monatliche Rate: | von 70,24 Euro bis 7.301,23 Euro |
Gesamtbetrag: | von 10.270,93 Euro bis 135.688,56 Euro (Zinsen und Tilgung) |
Ergänzende Informationen zum repräsentativen Beispiel:
127 mtl. Raten je 252,25 Euro (Zins und Tilgung), Schlussrate in Höhe von 251,03 Euro, Gesamtbetrag 32.286,78 Euro.
Effektiver Jahreszins: | ab 4,86 % p. a. bis 5,60 % p.a. - abhängig von Ihrer Bonität |
Sollzinssatz: | ab 4,75 % p. a. bis 5,42 % p.a. - fest über die gesamte Laufzeit |
Nettodarlehensbetrag: | von 10.000 Euro bis 85.000 Euro |
Laufzeit: | von 12 bis 216 Monaten |
Monatliche Rate: | von 68,96 Euro bis 7.291,92 Euro |
Gesamtbetrag: | von 10.257,79 Euro bis 133.256,74 Euro (Zinsen und Tilgung) |
Repräsentatives Beispiel:
Nettodarlehensbetrag 25.000,00 Euro, effektiver Jahreszins 4,86 %, gebundener Sollzinssatz 4,75 % fest für die gesamte Laufzeit, Laufzeit 128 Monate, 127 mtl. Rate je 249,30 Euro (Zins und Tilgung), zzgl. Schlussrate in Höhe von 248,88 Euro, Gesamtbetrag 31.909,98 Euro. Die Konditionen sind abhängig von Ihrer Bonität. Stand: 04.12.2024
Darlehensgeber: Kreissparkasse Heilbronn, Am Wollhaus 14, 74072 Heilbronn
*** Vorlage der Rechnung für die Modernisierungsmaßnahme ist Voraussetzung für die Auszahlung. Sie erhalten den Antrag zur Unterschrift in Ihr elektronisches Postfach und geben diesen nach Unterzeichnung bei einer unserer Filialen ab. Postversand ist möglich, verlängert aber den Zeitraum bis zur Auszahlung Ihres Kredits. KEINE Grundbucheintragung. KEINE Gebühren oder versteckte Kosten.
Erstellen Sie einen individuellen Modernisierungsplan für Ihr Haus.
Bei dem Modernisierungskredit (auch Wohnkredit genannt) handelt es sich um eine Sofort-Finanzierung für die Modernisierung, Sanierung oder die Renovierung Ihrer Immobilie. Dazu gehören zum Beispiel die Erneuerung sanitärer Anlagen oder energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch der Fenster, Dachsanierung oder den Austausch der Gas- bzw. Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Auch Umbauten oder Anbauten am Gebäude lassen sich damit finanzieren. Der Modernisierungskredit ist in der Regel zweckgebunden. Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilie sein.
Im Gegensatz zu einem Baukredit ist beim Wohnkredit keine Grundschuldeintragung erforderlich. Die Prüfung und Auszahlung des Darlehens erfolgt sehr unkompliziert, schnell und innerhalb weniger Tage.
Abhängig vom Kreditbetrag und der monatlichen Rate sind bei dem Angebot der Kreissparkasse Heilbronn Laufzeiten von 12 bis 216 Monaten möglich.
Die aktuellen Konditionen für den Modernisierungskredit der Kreissparkasse Heilbronn entnehmen Sie bitte dem Angebotsrechner auf dieser Seite. Bei einer Verwendung des Darlehens für nachhaltige, auf Energieeffizienz ausgerichtete Maßnahmen erhalten Sie Sonderkonditionen.
Für die Beantragung eines Wohnkredits benötigt die Kreissparkasse Heilbronn folgende Informationen und Unterlagen:
Die maximale Höhe eines Modernisierungskredits beträgt 85.000 Euro. Eine Faustregel lautet, dass mindestens 20 % der Kosten aus Eigenmitteln bestritten werden sollten. Jedoch ist auch eine 100 % Finanzierung bei ausreichender Bonität problemlos möglich.
Ein Modernisierungs- oder Wohnkredit bei der Kreissparkasse Heilbronn ist durch die Zweckbindung zinsgünstiger als ein regulärer Ratenkredit. Noch günstiger ist der Zinssatz bei nachhaltiger Verwendung für energetische Sanierung bzw. Maßnahmen zur Steigerung des energetischen Zustands der Immobilie .
Mit einem Modernisierungskredit finanzieren Sie Maßnahmen, die auf eine Wertsteigerung Ihres Wohneigentums abzielen. Das können Maßnahmen zur Steigerung von Wohnwert und Lebensqualität sein, wie z.B. (altersgerechte) Umbauten, ein neues Bad, neue Bodenbeläge, Fassadenrenovierung oder Außenanlagen. Sinnvoll sind bei älteren Immobilien aber vor allem Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, also wärmedämmende Maßnahmen, die Erneuerung der Fenster und Türen, den Austausch der Heizungsanlage mit dem Ziel der Reduzierung des CO2-Ausstoßes bzw. einer (Teil-) Ablösung fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien. Es lohnt sich dabei auch, die Möglichkeiten staatlicher Förderung zu prüfen. Unsere Online-Förderauskunft hilft Ihnen dabei.
Die energetische Modernisierung umfasst Maßnahmen am Gebäude die den Energieverbrauch senken:
Liegt der Finanzierungsbedarf für Maßnahmen zur Sanierung, Renovierung oder Modernisierung von Wohneigentum bei maximal 50.000 Euro, verzichtet die Bank in der Regel auf die Absicherung über einen Grundschuldeintrag. Dies führt zwar zu einem Zinsaufschlag gegenüber einem besicherten Kredit, aber es entfallen damit auch die Kosten für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Im Prinzip handelt es sich bei einem solchen unbesicherten Darlehen um einen Konsumentenkredit (Raten- oder Sofortkredit) mit zweckgebundener Verwendung.
Besteht bereits ein Baufinanzierungsdarlehen für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung, ist die Beantragung eines zusätzlichen Modernisierungs- oder Wohnkredits bei guter Bonität kein Problem. Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass sich zu viele parallele Kredite unter Umständen negativ auf den SCHUFA-Score auswirken können.
Was Sie bei der Planung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung Ihres Eigenheims beachten sollten.
Prüfen Sie Möglichkeiten staatlicher Förderung für Ihre geplante Modernisierung.
Bei Planung, Erwerb, Errichtung oder Sanierung einer privaten Immobilie.
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