Stiftungs- und Generationenmanagement
Stiftungsberatung
Sie möchten Gutes tun und dabei gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, Ihren Namen erhalten oder auch Ihren Nachlass regeln? Dies sind mögliche Motive, um eine eigene Stiftung zu gründen.
Sie entscheiden über den Namen der Stiftung und welchen Stiftungszweck Sie fördern. Mit der richtigen Stiftungsform können Sie bereits mit überschauberem Vermögen zum Stifter werden. Das Stiftungsvermögen bleibt über die nächste Generation hinaus erhalten. Dadurch bewirken Sie mit Ihrer Stiftung nachhaltig Gutes!
Wir begleiten Sie kompetent von der Stiftungsidee bis zur Errichtung der eigenen Stiftung. Zudem betreuen wir Ihre Stiftung in allen Aspekten der Stiftungsarbeit.
Unser Leistungssprektum
Stiftungen und Stiftungsinteressierte werden bei der Kreissparkasse Heilbronn ganz indivuduell durch die Abteilung "Stiftungs- und Generationenmanagement" betreut. Hier werden Sie als Kunde weit über die klassischen Bankprodukte hinaus zu den eng miteinander verbundenen Themen Stiftungen und Nachfolgegestaltung beraten.
Mit allen Fragen und Anliegen rund um Ihre Stiftung sind Sie bei uns richtig. Dazu gehören z.B.
Die Kreissparkasse Heilbronn organisiert für Sie, einfach, unbürokratisch und schnell, die Stiftungserrichtung unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Heilbronn. Und dies bereits mit überschaubaren Beträgen.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis der stiftungsrechtlichen Vorschriften sowie der Vorgaben aus der Satzung und den Anlagerichtlinien der Stiftung eine Anlagestrategie für Ihr Stiftungsvermögen.
Wir beraten Sie persönlich über die Möglichkeiten von Stiftungen in der Nachlassregelung, ggf. unter Hinzuziehung von Netzwerkpartnern.
vom 23. Oktober bis 10. November 2025 „Unter der Pyramide“
Experten informieren Sie mit Vorträgen zu folgenden Themen:
Alle Vorträge beginnen um 19.00 Uhr und sind kostenlos. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Bitte melden Sie sich zu den einzelnen Veranstaltungen an.
Oder über unser KundenCenter 0800 1620500 (kostenlos) oder in allen Filialen der Kreissparkasse Heilbronn an.
Unsere besondere Vortragsempfehlung für Sie: Stiften macht Freude!
Referentin: Katrin Tönshoff-Wilkes
Stiftungen begegnen uns im Alltag beinahe täglich – oft ohne dass wir es wissen oder wahrnehmen. Die Anzahl der Stiftungen hat sich innerhalb der letzten 20 Jahre in Deutschland mehr als verdoppelt.
Was macht die Faszination von Stiftungen aus? Wie funktioniert eine Stiftung? Wie kann ich Stifterin oder Stifter werden? Und warum macht Stiften Freude?
Katrin Tönshoff-Wilkes zeigt in ihrem Vortrag wie vielseitig das Stiftungswesen ist. Dabei beschreibt sie auch, welche Möglichkeiten bestehen, eigene Ideen unter dem Dach einer Stiftung zu verwirklichen und wie sie gemanagt werden.
Katrin Tönshoff-Wilkes
Seit 30 Jahren im Stiftungswesen tätig. Geschäftsführerin St. Dominikus Stiftung Speyer, zuvor 11 Jahre Leiterin der gemeinnützigen Stiftung von SAP-Mitgründer Dietmar Hopp.
Der Newsletter "Stiften. Informationen aus der Stiftungswelt der Kreissparkasse Heilbronn" informiert Sie zweimal jährlich über Stiftungsfachthemen, Aktuelles aus der Stiftungslandschaft und vieles mehr.
Eine Stiftung – was ist das?
Eine Stiftung ist eine freiwillige Zuwendung von Vermögensgegenständen (z.B. Geld, Wertpapiere, Immobilien), die einem auf Dauer bestimmten Stiftungszweck unwiderruflich gewidmet ist. Das gestiftete Vermögen wird nicht verbraucht. Nur die Erträge werden für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet.
Wer kann Stifter werden?
Jeder kann stiften - Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen. Dies gilt bei der Neugründung einer eigenen Stiftung, aber auch bei (Zu-)Stiftung in eine bestehende Stiftung. Mehrere Personen können auch gemeinsam eine Stiftung errichten. Oft wird das Instrument der Stiftung auch genutzt um den eigenen Nachlass zu regeln. Eine gemeinnützige Stiftung zahlt keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer.
Welche Zwecke kann eine Stiftung fördern?
Die Zwecke der Stiftung können vom Stifter frei bestimmt werden, alles ist möglich, sofern sie nicht gemeinwohlgefährdend sind - in diesem Falle wird der Stiftung die Anerkennung versagt. Die Zwecke werden vom Stifter gemäß der Abgabenordnung festgelegt - somit fördert der Stifter, was ihm am Herzen liegt, sei es Kunst, Umweltschutz, wissenschaftliche oder soziale Zwecke, Bildung, etc.
Welche Motive und Vorteile gibt es für die Gründung einer eigenen Stiftung?
Das Vermögen und Lebenswerk des Stifters bleiben erhalten. Mit der eigenen Stiftung kann der Stifter sicherstellen, dass das gefördert wird, was ihm am Herzen liegt - über seinen Tod hinaus und auf ewig. Den Namen erhalten, aus Dankbarkeit etwas zurückgeben und den Nachlass regeln, wenn es keine "Wunscherben" gibt - das sind oft Motive für eine eigene Stiftung.
Welchen Namen kann die Stiftung tragen?
Der Stifter kann den Namen seiner Stiftung frei festlegen - häufig führt der Stiftungsname den Namen des Stifters oder der Stiftungszweck wird zum Ausdruck gebracht.
Wann kann eine Stiftung errichtet werden?
Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden. Auch kann sie mit einem kleineren Betrag zu Lebzeiten gegründet werden und durch eine testamentarische Regelung weiteres Vermögen erben.
Wie lange besteht eine Stiftung?
Eine Stiftung wird grundsätzlich auf ewig errichtet, das Stiftungsvermögen muss erhalten bleiben. Der Stiftungszweck wird nur aus den Erträgen (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen) verwirklicht.
Kann ich als Stifter noch über das Stiftungskapital verfügen?
Nein, mit Übertragung des Vermögens wird die Stiftung Eigentümer und muss das Vermögen entsprechend den Vereinbarungen in der Satzung verwalten. Mit den Erträgen muss der Stiftungszweck realisiert werden. Stiften ist eine endgültige Entscheidung.
Kann ein Stifter in der von ihm errichteten Stiftung mitarbeiten?
Ja, dies ist möglich.
Wie entsteht eine rechtsfähige Stiftung?
Im Stiftungsgeschäft äußert der Stifter seinen Willen, eine Stiftung mit einem konkreten Stiftungszweck zu gründen und verpflichtet sich gleichzeitig ein genau bestimmtes Vermögen in die zu gründende Stiftung einzubringen. Die beigefügte Satzung regelt den Namen, den Stiftungszweck und die Organe detailliert. Erst nach Anerkennung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung durch das Regierungspräsidium, die Gemeinnützigkeitsprüfung durch das Finanzamt und die Übertragung des Stiftungsvermögens gilt die Stiftung als errichtet.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung. Die Stiftung wird durch einen Schenkungsvertrag mit einem Treuhänder gegründet, der das ihm überlassene Vermögen als Sondervermögen und nach den Vorgaben der Stiftungssatzung zu verwalten hat. Außerdem ist der Treuhänder für die laufenden Geschäfte, Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Sie ist vor allem für Förderstiftungen geeignet.
Was ist eine Verbrauchsstiftung?
Bei einer Stiftung bleibt das Stiftungsvermögen grundsätzlich erhalten und die Stiftung besteht ewig. Bei einer Verbrauchsstiftung wird zusätzlich zu den Erträgen auch noch das Stiftungskapital für die Erfüllung des Stiftungszwecks mit verwendet. Dies muss ausdrücklich in der Stiftungssatzung bestimmt werden und steuerliche Sonderheiten, z.B. bei einer gemeinnützigen Stiftung eine Stiftungsdauer von mindestens zehn Jahren, müssen beachtet werden.
Welche Organe hat eine Stiftung?
Eine Stiftung wird durch einen Vorstand, der auch nur aus einer Person bestehen kann, vertreten. Empfehlenswert sind je nach Größe und Wirkungsumfang der Stiftung ein aus ein bis drei Personen bestehender Vorstand sowie ein drei- bis fünfköpfiger Stiftungsrat (auch Kuratorium genannt), der die Tätigkeit des Vorstands überwacht. Wichtig ist, dass die Gremienmitglieder dem Stiftungszweck verbunden sind und unterschiedliche Wissensschwerpunkte haben. Die Vorgaben zur Zusammensetzung der Organe und auch der Nachfolgeregelung trifft der Stifter in seiner Satzung.
Wie hoch muss das Stiftungskapital sein?
Das Stiftungskapital muss geeignet sein, nach Art und Höhe des Vermögens den Bestand der Stiftung dauerhaft zu sichern und mit dessen Erträgen nachhaltig den Stiftungszweck zu erfüllen. Unabhängig davon fordert die Stiftungsaufsicht einen Mindestbetrag. Das Regierungspräsidium Stuttgart setzt bei Stiftungserrichtung ein Mindestvermögen von EUR 200.000 voraus. Bei einem (End-) Stiftungsvermögen von unter EUR 500.000 ist häufig die Treuhandstiftung im Vergleich zur rechtsfähigen Stiftung die bessere Alternative.
Was passiert mit dem Stiftungsvermögen?
Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die Anlage kann in verschiedene Assetklassen, z.B. Wertpapiere, Sparbriefe, Immobilien etc. erfolgen. Wichtig ist, dass Erträge erwirtschaftet werden, die zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Das Vermögen selbst muss erhalten bleiben. Verantwortlich dafür ist in der Regel der Stiftungsvorstand.
Was ist der Unterschied zwischen einer Anstiftung, Zustiftung und einer Spende?
Wird eine Stiftung neu gegründet und das Vermögen in die Stiftung eingebracht, spricht man von einer Anstiftung. Von einer Zustiftung spricht man, wenn der bestehenden Stiftung weitere Vermögenswerte zugeführt werden. Eine Anstiftung und eine Zustiftung ins Stiftungsvermögen dürfen nicht verbraucht werden und sind dauerhaft zu erhalten. Auch eine Spende kommt einer bestehenden Stiftung zugute, allerdings ist sie wie die erzielten Erträge aus dem Stiftungskapital zeitnah für den Stiftungszweck zu verwenden.
Wer überwacht, ob der Wille des Stifters eingehalten wird?
Der Vorstand hat die Stiftung gemäß der Satzung, die den Willen des Stifters ausdrückt, zu führen. Sofern es einen Stiftungsrat gibt, kontrolliert dieser den Stiftungsvorstand. Bei einer rechtsfähigen Stiftung ist zusätzlich jährlich der Jahresabschluss mit Tätigkeitsbericht an die Stiftungsaufsicht einzureichen.
Welche Formen von Stiftungen gibt es aus steuerlicher Sicht?
Rund 95% der Stiftungen sind gemeinnützig und fördern Gemeinwohl (gemeinnützige Zwecke nach der Abgabenordnung), mildtätige oder kirchliche Zwecke und sind in der Regel steuerbegünstigt. Außerdem gibt es noch nicht steuerbegünstigte Stiftungen, wie Familienstiftungen und Unternehmensstiftungen.
Welche steuerlichen Aspekte gibt es bei gemeinnützigen Stiftungen?
Eine Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, somit kann das Vermögen ungeschmälert übertragen werden. Darüber erzielt die Stiftung ihre Erträge ohne Abzug von Steuern.
Im Hinblick auf die Einkommenssteuer hat der Stifter die Möglichkeit einmalig bei Stiftungsgründung bis zu 1 Mio. Euro – beliebig verteilbar auf zehn Jahre – steuerlich abzusetzen (Ehepaare bis zu 2 Mio. Euro) – dies gilt jedoch nur für Ewigkeitsstiftungen. Zusätzlich gilt der Höchstbetrag bei Spenden für eine Privatperson von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für Unternehmen gilt der Höchstbetrag von vier Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter.
Testament und Stiftung
Wird eine Stiftung im Erbfall als Erbe eingesetzt, so hat dies mit per testamentarischer Regelung erfolgen. Im Idealfall wird zur Abwicklung des Erbfalls auch noch eine Testamentsvollstreckung angeordnet. Fließt das Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung, fällt keine Erbschaftssteuer an.
Regionale Verbundenheit. Mit Ihrer Stiftung Gutes tun für Ihre Heimat.
Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
Unterstützung gemeinnütziger Projekte in der Stadt und im Landkreis Heilbronn.
Generationenmanagement
Die Nachfolge in Ihrem Sinne gestalten – Sie haben im Laufe Ihres Lebens ein Vermögen aufgebaut. Nun möchten Sie, dass es nicht nur für Ihren Lebensstandard, sondern auch für die kommenden Generationen gesichert ist. Doch wie macht man das richtig? Was muss ich beachten und wo sind die Grenzen der Gestaltung? Unsere Generationenberatung hat passende Antworten auf diese wichtigen Fragen. Wir begleiten Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge- und Vetretungsregelung persönlich und ganzheitlich.
Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht minder anspruchsvoll als es aufzubauen und zu vermehren. Besonders, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es um den Erhalt Ihres Lebenswerkes geht. Auch als Erbe gilt es einiges zu beachten.
Wir begleiten Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge- und Vertretungsregelung.
Ein Vermögen auf nachkommende Generationen zu übertragen, ist nicht minder anspruchsvoll, als es aufzubauen, zu erhalten und zu vermehren. Das gilt besonders, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder wenn es um den Erhalt Ihres Lebenswerkes geht.
Vermögensnachfolge ist ein komplexer und sensibler Vorgang. Die Wünsche und Vorstellungen an die Vermögensübertragung sind vorausschauend zu planen. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir systematisch Schritt für Schritt und ganzheitlich vor.
Ein gutes Gefühl, den Partner, die Kinder oder Enkel gut versorgt zu wissen. Allerdings sind erbrechtliche Angelegenheiten ohne weitreichende Kenntnisse nicht einfach zu gestalten. Wir nehmen an dieser Stelle ausgewählte Fachleute mit an den Tisch, um Ihre Ziele zu erreichen.
Sie möchten zudem für die Situation vorsorgen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen können? Wie stellen Sie mit entsprechenden Vollmachten sicher, dass im Ernstfall in Ihrem Sinne gehandelt wird?
Sie möchten nachhaltig Gutes tun und dies in Ihrer Nachlassplanung berücksichtigen.
Hier erhalten Sie weitere Infos.
Die Umsetzung eines Testaments ist oft anspruchsvoll.
Wir übernehmen als neutrale Institution die zuverlässige Verteilung des Nachlasses und beachten dabei Auflagen und Vermächtnisse des Testaments - und leisten so einen wesentlichen Beitrag, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Hier erhalten Sie weitere Infos.
In einem persönlichen Gespräch mit unserem Generationenmanager geben wir Ihnen die Möglichkeit nach geeigneten individuellen Lösungen zu suchen, die Sie dann u.a. mit Ihrem Steuerberater und Notar oder Rechtsanwalt umsetzen können. Unser Ansatz geht über die auf Ihre Nachfolgeregelung abgestimmte Strukturierung Ihrer Vermögensanlage hinaus und zeigt Lösungsmöglichkeiten im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht auf.
Wir zeigen Ihnen auch, weshalb die Einbindung von Vollmachten Ihre Bankgeschäfte erleichtern, bzw. in Ihrem Sinne sichern kann.
Testamentsvollstreckung
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat klare Ziele vor Augen. Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden wie Sie es sich vorgestellt haben.
Gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung
Bei der Wahl des Testamentsvollstreckers sollten Sie auf die Kompetenz und vor allem die Neutralität der mit der Aufgabe betreuten Personen achten.
Wir übernehmen als neutrale Institution die zuverlässige Verteilung des Nachlasses und beachten dabei Auflagen und Vermächtnisse des Testaments – und leisten so einen wesentlichen Beitrag, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Brigitte Krüger
Leiterin Stiftungs- &
Generationenmanagement
Telefon 07131 638-13263
E-Mail brigitte.krueger@ksk-hn.de
Nicole Lipsmeier
Stiftungsberaterin
Testamentsvollstreckerin
Telefon 07131 638-13196
E-Mail nicole.lipsmeier@ksk-hn.de
Joachim Pfau
Generationenberater
Testamentsvollstrecker
Telefon 07131 638-13196
E-Mail joachim.pfau@ksk-hn.de
Tanja Wacker
Testamentsvollstreckerin
Telefon 07131 638-17132
E-Mail tanja.wacker@ksk-hn.de
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