Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kommen Sie zum größten Makler im Kreis Heilbronn - der Kreissparkasse Heilbronn. Auf diesen Seiten finden Sie Tipps, wie Sie den Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Grundstücks optimal vorbereiten und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Als größter Makler der Region bietet Ihnen die Kreissparkasse Heilbronn einen 360°-Service - von der Wertermittlung bis zum Notartermin.
Wieviel ist meine Immobilie wert? Diese Frage stellt man sich zuallererst. Mit unserer kostenlosen Online-Wertermittlung können Sie in wenigen Minuten ein erstes Ergebnis für den optimalen Verkaufspreis für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung erhalten.
Im Anschluss daran können Sie unsere Wertermittlungs-Spezialisten mit der Erstellung einer objektiven und neutralen Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung der aktuellen, individuellen Marktsituation zum Festpreis beauftragen. Bei einem Verkaufsauftrag ist die Wertermittlung natürlich inbegriffen.
Kleiner Aufwand, große Wirkung: Fugen ausbessern, quietschende Türen ölen, kaputte Toilettendeckel ersetzen, dunkle Tapetenstellen streichen – das sind kleine Investitionen, die sich auszahlen.
Denken Sie bitte auch daran, Ihre Garage aufzuräumen und Müll zu entsorgen.
Kopien Ihrer Bauakte mit Bauplänen & Grundrissen, Baubeschreibung, Baugenehmigung und bei neueren Gebäuden Abnahmebescheinigung erhalten Sie beim Bauordnungsamt.
Einen Lageplan mit Flurkarte (Liegenschaftskarte) können Sie beim Katasteramt beziehen.
Ein Grundbuchauszug ist zwingend erforderlich. Eine (beglaubigte) Kopie können Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht) anfordern.
Zudem sind Unterlagen zu Grundschuldeintragungen, falls vorhanden, bei Ihrem Grundbuchamt erhältlich.
Der aktuelle Grundsteuerbescheid der Gemeinde gibt dem Interessenten/Käufer Auskunft über die Höhe der jährlichen Grundsteuer.
Ihre Wohngebäudeversicherung wechselt quasi automatisch mit dem Verkauf ebenfalls den Besitzer. Das schreibt das Versicherungsvertragsgesetz so vor. Damit soll eine Versicherungslücke verhindert werden. Verkäufer und Käufer sind verpflichtet den Hausverkauf unverzüglich bei dem Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu melden. Der Käufer kann dann entscheiden ob er die Versicherung übernimmt oder (spätestens nach einem Monat) den Anbieter wechselt.
Gesetzlich vorgeschrieben beim Immobilienverkauf ist die Vorlage eines Energieausweises an potenzielle Käufer, spätestens bei der Besichtigung. Hauseigentümer müssen den Ausweis von einem zertifizierten Fachmann erstellen lassen. Für Wohnungseigentümer ist der Energieausweis für das Gesamtgebäude in der Regel bei der Hausverwaltung hinterlegt.
Unterschieden wird der bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch und ist die günstigere Variante. Der bedarfsorientierte Ausweis wird anhand einer Analyse des Hauses erstellt und errechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes.
Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf Ihrer Wohnung die Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan sowie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung vorlegen.
Unsere Immobilienmaklerinnen und -makler kümmern sich gerne um alle notwendigen Dinge bei der Vorbereitung Ihres Hausverkaufs oder Wohnungsverkaufs. Wir besorgen alle behördlichen Unterlagen für Sie und beantragen den Energieausweis.
Auch den Grundriss Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bereiten wir gern anschaulich für das Exposé auf, machen passende Fotos und schreiben den Text für die Vermarktung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Filiale oder über unser Online-Formular.
Beim Immobilienverkauf fallen Kosten für den Makler (Maklerprovision) sowie eventuell auch Steuern an. Wir schlüsseln Ihnen die Kosten gern im Einzelnen auf. So wissen Sie, mit welchem Erlös Sie bei Ihrem Immobilienverkauf rechnen können.
Mit einer guten Vorbereitung können Sie Kosten sparen, denn der lange Leerstand einer Immobilie kann teuer werden. Wir helfen Ihnen, Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung bestmöglich anzubieten. Außerdem prüfen wir vor dem Notartermin, ob mögliche Käufer auch zahlungskräftig sind. Bei dieser Bonitätsprüfung geben Ihnen die Maklerinnen und Makler der Kreissparkasse Heilbronn natürlich besonders viel Sicherheit.
Beim Hausverkauf können unter Umständen zwei Arten von Steuern anfallen: Spekulationssteuer und Gewerbesteuer. Bei dem Verkauf geerbter Immobilien können sowohl Erbschaftsteuer als auch die Spekulationssteuer anfallen. Gerne beraten Sie unsere Maklerinnen und Makler hierzu.
Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung Ihres Immobilienverkaufs - von der Ermittlung des richtigen Angebotspreises bis zum Notartermin.
Unabhängige und neutrale Ermittlung des tatsächlichen Werts Ihrer Immobilie durch unsere Experten zum Festpreis.
Mit wenigen Klicks zu einem ersten Richtwert Ihrer Immobilie. Online, kostenlos und unverbindlich.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Hausverkauf? Das wissen Sie womöglich erst hinterher – und vielleicht nicht nach einem Jahr, sondern nach fünf Jahren. Jetzt können Sie nur die zur Verfügung stehenden Informationen bestmöglich für sich nutzen. Dass die Immobilienpreise in den meisten Regionen Deutschlands seit Jahren stetig ansteigen, ist kein Geheimnis. Doch wird sich die Preisschraube immer so weiterdrehen? Eher nein, auch wenn sich die Experten uneins darüber sind, wann die Preise fallen werden. Überlegen Sie deshalb genau und prüfen Sie die Anzeichen für Preisumschwünge, speziell in Ihrer Gegend.
Mit einem marktgerechten Preis steht und fällt der erfolgreiche Immobilienverkauf. Für eine professionelle Immobilienbewertung sind Marktkenntnisse besonders wichtig. Auch Bodenrichtwert, Grundbuchauszug und Lage spielen eine entscheidende Rolle bei der Preisermittlung. Neben dem Haustyp sind außerdem der Grundriss, die Bauqualität, die Ausstattung, die Energieeffizienz und durchgeführte Renovierungen beziehungsweise Modernisierungen sowie bei vermieteten Immobilien die erzielte Miete ausschlaggebend für den Preis.
In Vorbereitung auf den Immobilienverkauf sollten Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Eckdaten Ihres Objekts organisieren. Das sind zum Beispiel auch Daten zu Garten, Garage oder Kamin. Darauf basierend schreiben unsere Makler dann gern die Texte für Sie.
Bereiten Sie als Verkäufer oder Verkäuferin, wenn bereits vorhanden, die folgenden Unterlagen für den Termin mit dem Immobilienmakler oder der -maklerin vor:
Falls Ihnen wichtige Unterlagen fehlen: kein Problem! Unsere Maklerinnen und Makler unterstützen Sie dabei, alles zu beschaffen, was Sie behördlich für den Verkauf brauchen.
Grundsätzlich sollten Sie sich vorab klar werden darüber, ob Sie Ihre Immobilie mithilfe eines Maklers verkaufen möchten. Makler sind die Immobilien-Profis – sie beschäftigen sich den ganzen Tag mit dem Vermieten, Ankauf und Verkauf von Häusern und Wohnungen. Ein Immobilienmakler, wie die Kreissparkasse Heilbronn, nimmt Ihnen die ganze Arbeit rund um die Vermarktung, Auswahl des Käufers und die Abwicklung des Verkaufs ab.
Wenn Sie eine Immobilie veräußern, müssen Sie aber keinen Makler hinzuziehen, sondern können auch alles in Eigenregie organisieren. Die Selbstvermarktung beim Hausverkauf kommt infrage, wenn Sie selbst schon viel Erfahrung auf dem Immobilienmarkt besitzen und viel Zeit in die Vermarktung investieren können. In allen anderen Fällen sollten Sie zumindest prüfen, ob das Einschalten eines Maklers für Sie Sinn ergibt. Das hat seinen Preis, wird sich aber am Ende für Sie auszahlen.
Beim Immobilienverkauf können unter Umständen zwei Arten von Steuern anfallen: Spekulationssteuer und Gewerbesteuer.
Wenn Sie die Immobilie immer oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben oder zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, müssen Sie keine Spekulationssteuer bezahlen.
Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren weniger als drei Immobilien verkauft haben und kein gewerblicher Immobilienhandel vorliegt, müssen Sie keine Gewerbesteuer bezahlen.
Zu welchem Zeitpunkt und ob es überhaupt sinnvoll für Sie ist, das geerbte Haus oder die Wohnung zu verkaufen, hängt unter anderem von den steuerrechtlichen Regelungen ab. Bei dem Verkauf geerbter Immobilien können sowohl Erbschaftsteuer als auch die Spekulationssteuer anfallen.
Je näher Sie mit der Erblasserin oder dem Erblasser verwandt sind, desto niedriger ist der Erbschaftsteuersatz.
Eine Spekulationssteuer wird fällig, wenn zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem ursprünglichen Erwerbsdatum, zu dem die Erblasserin oder der Erblasser die Immobilie gekauft hat. Nicht zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie geerbt haben.
Wir unterstützen Sie gerne in einem persönlichen Gespräch in allen Fragen rund um Ihre Immobilien-Erbschaft.
Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie: Energetisch modernisieren, altersgerecht umbauen, Wohnwert steigern. Wir geben viele Tipps zur Planung und Finanzierung.
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