Nachhaltiges Wirtschaften ist eines der führenden Themen in gesellschaftlichen und politischen Diskussionen und eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Neue europäische Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung fordern Kreditinstitute auf, sich mit Unternehmensrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zu beschäftigen. Darunterfallen Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
ESG steht für „Environmental“, „Social“ und „Governance“ und beschreibt Kriterien, die zeigen, wie nachhaltig ein Unternehmen aufgestellt ist. Die Einhaltung von ESG-Kriterien hilft dabei, bessere Finanzierungsoptionen zu erhalten, Fachkräfte zu binden, sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Zur systematischen Analyse des Nachhaltigkeitsgrads und der damit verbundenen Risiken der Unternehmensbranche nutzen wir das ESG-Score-Modell der Sparkassen. Dabei steht:
Mit dem ESG-Score ist die Sparkassen-Finanzgruppe gleichermaßen Vorreiter und Vordenker in der Analyse von Transformationsrisiken und -chancen. Als Branchen-Score gibt Ihnen der S-ESG-Score wichtige Hinweise zu den Herausforderungen in Ihrer Branche. Darauf aufbauen können Sie mit Ihren Kreissparkasse BeraterInnen ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil erstellen.
Sie sind nicht länger im Blindflug unterwegs. Durch das Feedback des S-ESG-Scores gewinnen Sie Klarheit über Nachhaltigkeitsrisiken.
Durch die Auswertungen des S-ESG-Scores erkennen Sie, wo Handlungs- und Optimierungsbedarf besteht – also Chancen zu nutzen sind.
Mit guten Ideen für nachhaltige Produkte und Services können Sie neue Märkte und Kundengruppen für Ihr Unternehmen erschließen.
Sie punkten bei Kundinnen und Kunden, denn die achten zunehmend darauf, welche Werte ein Unternehmen wie glaubwürdig vertritt.
Mit dem Wissen aus dem S-ESG-Score können Sie zukunftsweisende Transformationsvorhaben gezielt planen, priorisieren und angehen.
Stichwort Fachkräftemangel: Als erkennbar nachhaltig handelndes Unternehmen steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Für einen umfangreichen Überblick über die relevanten ESG-Kriterien für Ihr Unternehmen hilft unser S-ESG-Score Fragebogen. Mithilfe des ausgefüllten Fragebogens können die BeraterInnen der Kreissparkasse Heilbronn einen individuellen S-ESG-Score ermitteln.
Ein geringer Ausstoß an Treibhausgasen dämpft Geschwindigkeit und Ausmaß des Klimawandels und ist damit als ökologisch nachhaltig zu bewerten. Als Emissionen berücksichtigt dieser Indikator alle Treibhausgasemissionen (z. B. auch Methan), die in CO2- Äquivalente umgerechnet werden. Weiterhin findet gemäß Greenhouse Gas Protocol die gesamte Wertschöpfungskette Berücksichtigung,also alle direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus bezogenem Strom und bezogener Wärme (Scope 2) und Emissionen aus Vorleistungen inkl. Transporten und Emissionen der produzierten Güter (Scope 3).
Scope 1 beinhaltet die direkten Emissionen. Hierzu zählen der Bezug von Energieträgern für die interne Verbrennung: Fossile Brennstoffe wie z.B. Gas, Öl, Diesel, Benzin zum Heizen sowie für Dienstreisen mit firmeneigenen Fahrzeugen.
Scope 2 beinhaltet indirekte Emissionen aus der Erzeugung von gekauften leitungsgebundenen Energieträgern wie Strom, Dampf, Wärme und Kälte.
Scope 3 beinhaltet indirekte Emissionen die aufgrund des Bezugs von Leistungen und Produkten durch Dritte wie z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Geschäftsreisen sowie beanspruchte Dienstleistungen entstehen. Hinzu kommen die Abfälle, der Wasserverbrauch und die Anfahrt der MitarbeiterInnen.
Erstellen Sie eine individuelle CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen über das Klimabilanzierungstool ecocockpit der IHK Baden-Württemberg.
Eine schonende Nutzung der Wasserressourcen durch geringen Wassereinsatz wird als ökologisch nachhaltig bewertet. Der Wassereinsatz setzt sich zusammen aus dem direkten Wasserverbrauch und dem Wasserverbrauch bei der Erzeugung der eingekauften Energie.
Ein schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen durch die Erzeugung möglichst geringer Mengen an gefährlichem Abfall wird als ökologisch nachhaltig bewertet. Die Einstufung als gefährlicher Abfall folgt dem europäischen Abfallkatalog EAV (Verordnung 2014/955/ESG).
Plan zur Erreichung der Klimaneutralität
In diesem Indikator wird die Wandlungsfähigkeit anhand der Faktoren Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft bewertet. Zur Bewahrung einer langfristigen Entwicklungsperspektive ist die Erreichung eines treibhausgasneutralen Wirtschaftens, also eines Wirtschaftens ohne Nettoemissionen von Treibhausgasen, unerlässlich. In Deutschland ist das Ziel für eine Treibhausgasneutralität gesetzlich verankert. Dabei handelt es sich um echte Treibhausgasneutralität, d. h. ohne die Möglichkeit Emissionen durch einen Erwerb von sogenannten Zertifikaten auszugleichen. Je größer die Wandlungsfähigkeit eines Unternehmens hin zu einem treibhausgasneutralen Wirtschaften ist, desto geringer ist das Risiko dafür, dass dieser Wandel negative Auswirkungen auf das Unternehmen hat.
Kreislaufwirtschaft
Um unsere natürlichen Ressourcen, die unsere Lebens- und Wirtschaftsgrundlage darstellen, langfristig zu erhalten, muss das derzeit größtenteils lineare Wirtschaftssystem – produzieren, verwenden, entsorgen – durch eine Kreislaufwirtschaft ersetzt werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft trat und im Oktober 2020 novelliert wurde. Der Wandel wird getrieben durch politische Vorgaben, gesellschaftliche Erwartungen und technologische Innovation.
Durch Naturereignisse oder sogar Naturkatastrophen kann ein Unternehmen negativ beeinflusst werden, wenn dadurch Produktionsmittel, Immobilien oder Daten und Dokumente zerstört werden. Ein solches physisches Risiko gilt als akut, wenn es aufgrund von schlagartig eintretenden und extremen Ereignissen entsteht. In diesem Indikator werden die für Deutschland wesentlichen akuten physischen Risiken Hochwasser, Sturm, Dürre und Starkregen bewertet.
Unter Biodiversität ist die genetische Diversität gemeint, d. h. die Vielfalt an Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen. Sie ist maßgeblich für die Resilienz unseres Ökosystems. Somit ist ein Mindestmaß an Biodiversität die Voraussetzung dafür, dass unser Ökosystem die von ihm erwarteten Leistungen erbringt und uns das benötigte Naturkapital zur Verfügung stellt. Dazu gehören saubere Luft, sauberes Trinkwasser, gesunde Böden und Meere. Diese von der Natur bereitgestellten Produkte/Leistungen sind nicht nur unsere Lebensgrundlage, sondern auch Grundlage vieler Wirtschaftszweige. Ein Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur kann zahlreiche negative Folgen und Risiken für die Wirtschaft mit sich bringen, wie z. B. ein Rückgang der Arbeitsproduktivität, Mehrkosten und Risiken durch einen höheren Kühlungsbedarf, Schäden an wichtiger Infrastruktur und technischen Geräten durch vermehrt auftretende Hitzewellen.
Eine hohe Anzahl an ausschließlich geringfügig Beschäftigten (auch als Mini-Job bezeichnet) wird unter sozialen Aspekten als nicht nachhaltig eingestuft. Der Indikatorwert wird ermittelt als das Verhältnis der Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Für Branchen, in denen die Anzahl geringfügig Beschäftigter saisonal stark schwankt, sollte ein Jahresmittel verwendet werden, z. B. ein Mittelwert der Anzahlen zu den Quartalsstichtagen (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.). Hieraus wird zuerst die jeweilige mittlere Anzahl berechnet, aus denen dann wie oben beschrieben der Indikatorwert als das Verhältnis der mittleren Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter zur mittleren Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bestimmt wird.
Ein übermäßiger Einsatz von Leiharbeitern wird im Hinblick auf faire Bedingungen am Arbeitsplatz und angemessener Entlohnung als sozial nicht nachhaltig bewertet. Der Indikatorwert wird berechnet als der mittlere monetäre Aufwand für Leiharbeitnehmer pro Lohn- und Gehaltsempfänger. Dafür wird der Gesamtaufwand für Leiharbeitnehmer (gemessen in Euro) geteilt durch die Anzahl der Lohn-und GehaltsempfängerInnen. Damit wird der Indikatorwert ebenfalls in Euro angegeben. Für eine Bewertung auf Kundenebene muss der Aufwand für alle beim Kunden beschäftigten Leiharbeitnehmer für das letzte verfügbare Jahr bekannt sein. Zudem muss die Anzahl aller beim Kunden in diesem Jahr beschäftigten Lohn- und Gehaltsempfänger gemessen in Vollzeitstellen bekannt sein. Um Schwankungen zu glätten, ist ein geeigneter Mittelwert zu verwenden, z. B. der Mittelwert über die Anzahlen zu den einzelnen Quartalsultimo. Der Aufwand für Leiharbeiter ist dann durch die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger zu teilen.
Eine ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern für gleiche Arbeit wird im Hinblick auf faire Bedingungen am Arbeitsplatz und angemessene Entlohnung als sozial nicht nachhaltig bewertet und mit dem Indikator Gender Pay Gap (geschlechtsspezifische Lohnlücke) quantifiziert. Die Basis für die Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gaps ist der mittlere Bruttostundenverdienst inklusive Sonderzahlungen zu einem Stichtag. Der Gender Pay Gap wird als der Unterschied zwischen der Entlohnung von Frauen und Männern relativ zur Entlohnung von Männern, also (BSV(Frauen)-BSV(Männer))/BSV(Männer), berechnet.
Die Einhaltung von Menschenrechten ist Teil der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Dies umfasst insbesondere auch die internationalen und nationalen Lieferketten eines Unternehmens. In diesem Indikator werden menschenrechtliche Risiken, also Verstöße gegen die Menschenrechte in der vorgelagerten Lieferkette bewertet. Verstöße gegen Menschenrechte sind Tatbestände wie beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, Verwehrung von Rechten, Diskriminierung, Schädigung von Gesundheit.
Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Unternehmensführung sind auf längere Sicht nachteilig für ein Unternehmen und können sogar zu einer Gewerbeuntersagung führen. Sie sind damit als nicht nachhaltig zu bewerten. Zu den Verstößen zählen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Steuerordnungswidrigkeiten) und Straftaten (z. B. nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Diese Vergehen werden gesetzlich verfolgt und mit Strafen belegt. Je häufiger Verstöße durch ein Unternehmen bzw. zugehörige Personen begangen werden und je schwerwiegender diese sind, desto schlechter ist die Nachhaltigkeit eines Unternehmens diesbezüglich zu bewerten.
Damit ein Unternehmen langfristig nachhaltig aufgestellt sein kann, ist eine organisatorische Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens erforderlich. Mit diesem Indikator werden die Qualität und Intensität solcher Maßnahmen bewertet, die sich in der Unternehmensstruktur, in Prozessen und im Handeln eines Unternehmens niederschlagen.
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