1. Sie melden sich mit Ihren Online-Banking Zugangdaten an
2. Wählen Sie die passende Filiale und gewünschte Größe
3. Mieten Sie verbindlich mittels TAN-Freigabe
4. Zur Schlüsselübergabe vereinbaren Sie bitte einen Termin
Wichtig: Neu angemietete Schließfächer können einen Tag nach Vertragsabschluss betreten werden.
Schließfachversicherung der SV
Ob Wertpapiere, Urkunden, Schmuck oder ähnliche Dinge – wird der Inhalt Ihres Schließfachs beschädigt oder entwendet, erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung.
FAQ
Im Vergleich mit einem Tresor in den eigenen vier Wänden, bietet das Bankschließfach mehr Vorteile: z. B. schützt es vor Einbruch, Diebstahl, vor Wasserschäden oder einem Brand im eigenen Zuhause.
In einem Bankschließfach dürfen Sie fast alles aufbewahren. Sowohl Schmuck als auch Edelmetalle, Ausweise, Urkunden oder Verfügungen sind hier sicher aufbewahrt. Verboten hingegen sind Waffen, Munition, radioaktives Material oder Lebewesen.
Sie können den Inhalt Ihres Schließfaches absichern. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Berater.
Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz besteht nicht. Es ist jederzeit möglich, Ihr Schließfach individuell zu versichern. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Berater.
Ein Bankschließfach lohnt sich für jeden, der wichtige Unterlagen und/oder Wertgegenstände sicher verwahren möchte.
Sie haben während der Öffnungszeiten der Filiale Zutritt zu Ihrem Schließfach. Das Zugangsverfahren wird Ihnen vor Ort erläutert.
Ein Mitarbeiter der Kreissparkasse meldet sich bei Ihnen und vereinbart einen Übergabetermin. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis zum vereinbarten Termin mit.
Um Missbrauch vorzubeugen, wenden Sie sich bei Verlust umgehend an die Filiale, in der Ihr Schließfach geführt wird. Schlüssel werden kostenpflichtig ersetzt.
Nur der Schließinhaber hat Zutritt zum Schließfach. Sie haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten zu nennen. Information dazu erhalten Sie in der Filiale, in der Ihr Schließfach geführt wird.
Der Inhalt Ihres Schließfaches ist privat.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Erben bei uns eine Vollmacht für Ihr Schrankfach zu erteilen. Liegt keine Vollmacht vor, erhalten legitimierte Erben Zugang zu Ihrem Schrankfach.
Sie können Ihr Schrankfach jederzeit kündigen. Sie benötigen dazu einen gültigen Ausweis. Bitte entnehmen Sie dazu den Inhalt und geben die beiden Schlüssel im Schrankfachstandort ab. Selbstverständlich werden vereinnahmte Schrankfachmieten für volle Monate erstattet.
Beispiel: Kündigung sowie Rückgabe der Schlüssel am 03.05. – Erstattung erfolgt für die Monate Mai bis Dezember.
Wenn Sie gemeinschaftlich Mieter eines Schrankfaches sind, können nur beide Schrankfachinhaber gemeinsam das Schrankfach auflösen.