Neue EU-Preisverordnung
Seit dem 19. April 2020 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.
Unser Angebot
Damit Sie Währungsumrechnungsentgelte besser vergleichen können, wird Ihnen die Kreissparkasse ab dem 19. April 2021 sowohl bei der ersten im Monat ausgelösten Bargeldauszahlung mit der Debitkarte bzw. Kreditkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung als auch beim ersten Einsatz der Debitkarte bzw. Kreditkarte im Monat zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR und jeweils in einer anderen EWR-Währung als dem Euro zur Erinnerung den Prozentsatz des Währungsumrechnungsentgelts elektronisch übermitteln.
Die elektronische Nachricht wird über einen neuen Themenwecker „EWR-Währung“ wahlweise per E-Mail oder Push-Nachricht bereitgestellt. Um die Versendung der Erinnerungsnachricht per E-Mail zu ermöglichen, benötigt die Kreissparkasse eine E-Mail-Adresse, für die Information per Push-Nachricht ist ein Online-Banking-Zugang und die Einrichtung der Sparkassen-App erforderlich.
Einrichtung
Sie können den EWR-Währungswecker selbst im Online-Banking einrichten, ändern oder deaktivieren. Sie können sich aber selbstverständlich dazu gerne auch an Ihren Berater wenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser KundenCenter unter der Telefonnummer 0800 162 05 00.
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