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Sorgenfrei mit der Zusatz-Versicherung für Kinder  

  • Zahnbehandlung, kieferorthopädische Leistungen oder auch Zahnersatz, z.B. bei einem Zahnunfall
  • Wichtige Vorsorgeleistungen, Leistungen für Brille, Kontaktlinsen und Schutzimpfungen
  • Naturheilkundliche und alternative Behandlungsmethoden durch Ärzte und Heilpraktiker
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus – auch bei ambulanten Operationen

Ihr Vertragspartner

Sie können bequem das Rundumschutz-Paket wählen oder für Ihre Kleinen ein individuelles Paket schnüren. Damit Ihre Kleinen sicher groß werden.

Das Kinder-Sorglos-Paket und seine Tarifleistungen


Das Kinder-Sorglos-Paket mit den Tarifen ZahnPRIVAT PREMIUM, NaturPRIVAT, VorsorgePRIVAT, KlinikPRIVAT PREMIUM und KH 40 Euro ist genau das Richtige für Ihr Kind. Stellen Sie Ihre Wunsch-Tarife einfach selbst zusammen oder wählen Sie bequem das Rundumschutz-Paket.

ZahnPRIVAT PREMIUM*

KLEINE PATIENTEN ERSTER KLASSE BEIM ZAHNARZT

  • Nur die beste Behandlung für Kinderzähne ZahnPRIVAT Premium leistet 90 Prozent des verbleibenden Restbetrags nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse*. Ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse: Prophylaxe, Kunststofffüllungen, Inlays/Onlays, Zahnersatz, Wurzelbehandlung sowie Parodontosebehandlung
  • Kieferorthopädie 90 Prozent des verbleibenden Restbetrags nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse* auf alle kieferorthopädischen Leistungen mit Beginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres, KIG-unabhängig. Auch kosmetische KFO-Leistungen wie z. B. durchsichtige Brackets sind im ZahnPRIVAT Premium mit 90 Prozent Restkostenerstattung abgedeckt.
  • Innovative Leistungen Im ZahnPRIVAT Premium stehen Ihren Kindern neueste medizinische Verfahren zur Verfügung. Zum Beispiel Röntgenaufnahmen auch mittels dreidimensionaler Volumentomographie, Schmerzausschaltung auch
    mittels Analgosedierung.
NaturPRIVAT*

NATURHEILKUNDE UND ALTERNATIVE BEHANDLUNGSMETHODEN

80 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro pro Kalenderjahr. Das heißt, erstattet werden bis zu 1.000 Euro im Jahr.

VorsorgePRIVAT*

ZUSATZSCHUTZ FÜR VORSORGE, SEHEN UND HÖREN

  • Versichert sind 100 Prozent der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte zur Früherkennung von Krankheiten. Erstattet werden bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr.
  • 80 Prozent Kostenerstattung für Kontaktlinsen und Brillen sowie deren Reparatur – unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit. Erstattet werden bis zu 400 Euro in zwei Kalenderjahren.
  • 100 Prozent der Kosten werden für refraktive Chirurgien (z. B. Lasern der Augen) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen ersetzt. Erstattet werden bis zu 1.500 Euro in der Vertragslaufzeit.
  • 80 Prozent Kostenerstattung für ärztlich verordnete Hörhilfen einschließlich Otoplastik. Erstattet werden bis zu 800 Euro in fünf Kalenderjahren.
  • 100 Prozent der Kosten für Schutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Erstattet werden bis zu 300 Euro in zwei Kalenderjahren.
KlinikPRIVAT PREMIUM

CHEFSACHE IM KRANKENHAUS

Im Ernstfall erstklassig versorgt: Mit unserem Schutz wird Ihr Kind in der Klinik Ihres Vertrauens und von dem Arzt
Ihrer Wahl behandelt, auch bei ambulanten Operationen. Ihr Kind ist bestens versorgt und kann sich voll und ganz
auf seine Genesung konzentrieren. Auf Wunsch können Sie zusammen mit Ihrem Kind im Krankenhaus übernachten.

KH 40

KRANKENHAUSTAGEGELD

Beste Genesung für Ihr Kind: Nutzen Sie das Krankenhaustagegeld, um auch im Krankenhaus bei Ihrem Kind sein zu
können. Der Tarif leistet dann eine Unterstützung z. B. für eine Haushaltshilfe.

* In den ersten Jahren gelten Erstattungsobergrenzen.
Es handelt sich um Tarifauszüge; Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

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