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KfW-Studienkredit

Flexibel und fair

KfW-Studienkredit

Flexibel und fair

  • Monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 €
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten erforderlich
  • Flexible Rückzahlung
Übersicht

Monatliche finanzielle Unterstützung

Der KfW-Studienkredit hält Ihnen finanziell den Rücken frei und unterstützt Sie monatlich - flexibel und fair.

  • Monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro
  • Unabhängig von Ihrem Einkommen, sowie dem Ihrer Eltern
  • Keine Sicherheiten erforderlich
  • Rückzahlungsbeginn frühestens 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende
  • Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre
  • Außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase jederzeit kostenfrei möglich
  • Kombination mit anderen Finanzierungs-Angeboten wie BaföG oder Bildungskredit möglich
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Tilgungsrechner


Kalkulieren Sie Zins und Tilgung für Ihren persönlichen KfW-Studienkredit!

Details

Voraussetzungen und Beantragung

Den KfW-Studienkredit beantragen Sie nicht direkt bei der Kreissparkasse Heilbronn oder bei der KfW,
sondern bei den KfW-Vertriebspartnern. Die akkreditierten Partner leiten Ihren Antrag an die KfW weiter.

Wer wird gefördert?

Volljährige Studierende, die folgende Kriterien erfüllen:   

  • Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland   
  • Immatrikulation für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium   
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehöriger eines EU-Staates*   
  • Höchstalter: 44 Jahre (höheres Alter möglich, da bereits absolvierte Fachsemester angerechnet werden)
Was wird gefördert?

Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Studiums. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit, dual oder berufsbegleitendend studieren. Die Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben und staatlich oder staatlich anerkannt sein.

Wie wird gefördert?

Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredits teilt sich in 3 Phasen auf – die Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase.

In der Auszahlungsphase werden die monatlichen Auszahlungsbeträge zwischen 100 Euro und 650 Euro ausgezahlt. Die Dauer der Auszahlungsphase ist vom Finanzierungsbeginn und Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn abhängig.

Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit. Hier sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu zahlen (sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben). Auf Ihren Wunsch kann diese Phase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.

In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten, bestehend aus Zins und Tilgung, zurück. Diese Phase dauert maximal 25 Jahre bzw. bis zum 67. Lebensjahr.

Wie erfolgt die Beantragung?

Unter www.kfw.de/studienkredit beginnen Sie mit der Antragstellung. Über den Menüpunkt „zum Online-Antrag“ gelangen Sie auf eine Informationsseite, auf welcher Ihnen die Voraussetzungen für eine digitale und papierlose Antragstellung aufgezeigt werden. Wenn Sie diese erfüllen, wählen Sie einen der angezeigten KfW-Vertriebspartner aus. Sie werden dann automatisch auf die Internetseite des KfW-Vertriebspartners geleitet.

Dort erfassen Sie direkt online Ihre Antragsdaten und laden die erforderlichen Nachweise digital hoch. Sie erhalten während des Antragsprozesses eine E-Mail von der KfW mit den Fernabsatzinformationen, Ihrem Vertragsangebot und einem Verifikationscode. Den Verifikationscode übermitteln Sie, wie im Antragsprozess beschrieben, an den Vertriebspartner. Anschließend können Sie Ihr Vertragsangebot direkt digital unterzeichnen. Nach Abschluss werden die elektronischen Vertragsunterlagen vom Vertriebspartner sicher verschlüsselt an die KfW übertragen.

* Hinweis für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Sie können gefördert werden, wenn Sie

  • Familienangehöriger (Ehegatten/Lebenspartner und Kinder, die maximal 20 Jahre alt sind oder einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Bundes- oder Unionsbürger haben) eines Bundes- oder EU-Staatsbürgers sind und sich im Bundesgebiet aufhalten
  • Staatsangehöriger eines EU-Staates sind und sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland aufhalten
  • Bildungsinländer sind (Studierende mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben)

Girokonto

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Persönlich für Sie da

Unsere Studentenberater sind persönlich für Sie da und halten Ihnen in allen Finanzfragen den Rücken frei.

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