Herzlichen Glückwunsch!
Mit der Volljährigkeit beginnt für dich ein neuer Lebensabschnitt, für den wir dir alles Gute sowie Glück, Erfolg und Gesundheit wünschen. Viele Dinge ändern sich für dich. Das gilt auch für alle Themen rund ums Geld.
Ab sofort hast du die volle Entscheidungsfreiheit über deine Finanzen. Wichtig ist z.B. rechtzeitig einen neuen Girokonto- und/oder Depotvertrag zu unterschreiben. Erfahre auf dieser Seite mehr über alle Veränderungen, die dich erwarten.
Was muss mit dem 18. Geburtstag alles geregelt werden?
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Nein, du benötigst kein neues Girokonto. Mit der Volljährigkeit ist allerdings eine Aktualisierung deiner Unterschrift und deiner persönlichen Daten anhand deines Personalausweises notwendig.
Solange du studierst, zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst, ist dein Girokonto kostenlos. Wir benötigen dafür nur einen entsprechenden aktuellen Nachweis.
Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr erhältst du 100 % Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts und das ganz ohne Nachweis. Solange du danach noch studierst, zur Schule gehst oder eine Ausbildung absolvierst erhältst du weiterhin 100 %
Rabatt auf den Monatspreis des Giro Komforts nach Vorlage eines Nachweises bis zum Ende des Nachweiszeitraums oder maximal zum Ende des 27. Lebensjahres.
Du kannst ab jetzt selbst bestimmen, wer über dein Girokonto verfügen darf und wer nicht. Um eine neue Verfügungsberechtigung auf deinem Konto einzurichten, benötigen wir nur die Unterschriften der berechtigten Person und dir als Kontoinhaber. Dazu vereinbarst du einfach einen kurzen Termin bei deinem Berater.
Mit campus+ stehen dir spezialisierte Berater*innen zur Verfügung, die die Belange von Studierenden bestens kennen. Profitiere zudem von unseren Angeboten wie kostenfreie Kontoführung, kostenlose Mastercard Standard (Kreditkarte) oder der speziellen Finanzierung campus+.
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) ist der größte Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit privater Schuldner in Deutschland. Anhand des Zahlungsverhaltens einer Person in der Vergangenheit werden bei der Schufa Prognosen über Zahlungsverhalten in der Zukunft getroffen und in Zahlenwerte übersetzt. Die Schufa Auskunft wird von Unternehmen eingeholt, um eine Bonitätsauskunft potenzieller Kunden einzuholen. Diese kommen in erster Linie von Banken, Telekommunikationsunternehmen etc., die die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits oder Nichtbedienung eines Vertrags vor deren Zustandekommen einschätzen wollen.
Nein, deine bisherige Sparkassen-Card (Debitkarte) kannst du auch weiterhin einsetzen. Solltest du deine Karte einmal verlieren oder wird sie dir geklaut, lasse diese sofort sperren. Den Sperrnotruf erreichst du unter 116 116. Bei einem Kartendiebstahl erstatte bitte zudem sofort eine Anzeige bei der Polizei.
Die Sparkassen-Card darf nur der Karteninhaber nutzen, also der, dessen Name auf der Karte steht. Gebe deine Karte und PIN nicht an Dritte weiter. Bewahre Karte und PIN nie zusammen auf. Solltest du dir deine PIN nicht merken können, wähle einfach eine sichere Wunsch-PIN aus.
Mit der neuen Sparkassen-Card kann auf der ganzen Welt bargeldlos, kontaktlos und in Deutschland mobil bezahlt werden. Sie ist überall dort einsetzbar, wo girocard oder Visa akzeptiert werden: an Bezahlterminals und Geldautomaten, beim mobilen Bezahlen mit dem Smartphone und mit Volljährigkeit auch in Online-Shops. Alle weiteren Informationen gibt es hier.
Das kann daran liegen, dass du noch keine 18 Jahre alt bist. Erst mit der Volljährigkeit wird die Visa Debit Funktion freigegeben. Trotzdem können die Eltern die Sperre schon früher aufheben. Dazu müssen sich die Eltern aber bei der persönlichen Beratung melden.
Mit dem Online-Banking deiner Kreissparkasse hast du immer und überall Zugriff auf deine Finanzen - per Smartphone, Tablet oder Computer.
Für dein Smartphone oder Tablet stehen dir zahlreiche Apps zur Verfügung. Hier findest du eine Übersicht:
Jede TAN (Trans-Aktions-Nummer) gilt nur für einen persönlichen Auftrag. Deine Kreissparkasse wird dich niemals auffordern, eine TAN für Gewinnspiele, Sicherheits-Updates oder vermeintliche Rücküberweisungen einzugeben. Sei daher immer misstrauisch, wenn du nach deinen Bankdaten oder einer TAN gefragt wirst, ohne selbst eine Transaktion angestoßen zu haben.
Zahle deine Einkäufe jetzt kontaktlos und mobil mit deinem Smartphone – ganz einfach mit Apple Pay oder der App2 „Mobiles Bezahlen” für dein Android™-Smartphone überall dort, wo du das Kontaktlos-Symbol oder für Apple Pay auch das Apple Pay Logo siehst.
Und so funktioniert das Bezahlen:
1. Du entsperrst dein Smartphone, um die Bezahlung freizugeben
2. Du hälst dein Smartphone an das Bezahlterminal
3. Ein Piep-Ton oder ein Blinken am Terminal bestätigt die Kontaktlos-Zahlung
2 Für AndroidTM und bei teilnehmenden Sparkassen verfügbar. Android ist eine Marke von Google LLC.
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