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Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Neue Wege der privaten Vorsorge nutzen

  • Vorsorge flexibel gestalten
  • Höhere staatliche Förderungen erhalten
  • Kapitalmarktchancen stärker nutzen
Hintergrundwissen

Wir lassen Sie nicht alt aussehen

Besonders in der heutigen Zeit sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie Ihren eigenen Lebensstandard im Alter sichern können.

Ab 2027 wird die Riester-Rente durch eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge ersetzt. Für viele Menschen bedeutet das neue Chancen, aber auch neue Entscheidungen. Das Altersvorsorgereformgesetz stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge und bietet mehr Möglichkeiten für attraktive Erträge und individuelle Vorsorgelösungen.

Warum jetzt informieren? Wer frühzeitig weiß, was sich ändert und welche Möglichkeiten zur eigenen Lebenssituation passen, kann seine Altersvorsorge bewusst gestalten und Chancen nutzen. Ihre Zukunft zählt – informieren Sie sich jetzt und machen Sie gemeinsam mit uns Ihre Altersvorsorge fit für morgen.  

Überblick der möglichen staatlichen Förderungen

Sie haben noch einen bestehenden Riester-Vertrag?

Viele Kundeninnen und Kunden der Sparkasse haben bereits einen Riester-Vertrag. Für alle bestehenden Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag wie bisher nutzen oder in die neue Förderung wechseln.
Da sich die Verträge stark unterscheiden, ist eine individuelle Prüfung wichtig. Welche Lösung die bessere ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Sparkassen-Berater an, wir beraten Sie gerne.

FAQ

Häufige Fragen zum Alters­vorsorgedepot

Warum ist die private Altersvorsorge so wichtig?

Jeder von uns muss sich die Frage stellen, wie der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann. Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um etwaige Versorgungslücken im Alter zu schließen. Eine langfristige private Vorsorge wird demnach immer entscheidender.

Was ändert sich bei der Altersvorsorge-Reform konkret?

Die bisherige Riester-Rente wird ab 2027 durch ein neues und flexibleres Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ersetzt. Der Grundgedanke zur Ergänzung der gesetzlichen Rente und der Sicherung des Lebensstandards im Alter bleibt derselbe. Im Zentrum stehen höhere staatliche Förderungen sowie eine neue Produktwelt, die vom kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepot bis hin zu sicherheitsorientierten Garantielösungen (z. B. Versicherungen) reichen.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und können wahlweise mit der bisherigen oder mit der neuen Förderung weitergeführt werden. Ob sich ein Wechsel in das neue Modell lohnt, muss im Einzelfall geprüft und bewertet werden.

Wie viel staatliche Förderung kann ich erhalten?

Die Zulage richtet sich grundsätzlich nach dem Sparbeitrag. Für jeden Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent je eingezahltem Euro. Weitere Einzahlungen bis zu 6.840 Euro können geleistet werden, um das Altersvorsorgekapital zu erhöhen. Die Grundzulage erhöht sich somit auf 540 Euro. Zudem erhalten Familien für jedes kindergeldberechtigte Kund eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Wer kann die neue Förderung in Anspruch nehmen?

Der Kreis der förderberechtigten Personen wird erweitert. Förderberechtigt sind grundsätzlich die bisherigen Riester-Berechtigten, das heißt insbesondere Arbeitnehmende in der gesetzlichen Rentenversicherung. Künftig können auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Was ist die sogenannte Frühstartrente?

Mit der Frühstartrente erhalten Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr ein Startkapital für die private Altersvorsorge. Der Staat zahlt monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot ein. Damit wird der langfristige Vermögensaufbau am Kapitalmarkt unterstützt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs kann der Standarddepot-Vertrag weiter bis zum Renteneintritt bespart werden oder das Kapital kann auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Auch kleine Beiträge können so über eine lange Zeit einen erheblichen Unterschied machen.

Welche Anlageformen sind möglich?

Mit dem Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie wird erstmals eine kapitalmarktorientierte Anlage gefördert. Mit der Investition der Beiträge in fondsbasierte und für die Altersvorsorge geeignete Anlagen sowie ETF werden höhere Renditechancen ermöglicht. Wie sich das Guthaben schlussendlich entwickelt, hängt von den gewählten Fonds sowie der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Wer die Anlageentscheidungen nicht selbst treffen möchte, kann das sogenannte Standarddepot als vereinfachtes Altersvorsorgedepot nutzen, zu dem klar definierte Rahmenbedingungen – wie beispielsweise ein Kostendeckel – bestehen. Zu Beginn wird das Vermögen stärker in Aktien investiert und mit Näherrücken des Ruhestands automatisch sicherheitsorientierter umgeschichtet. Daneben werden Garantieprodukte mit bis zu 100% im Versicherungsmantel angeboten, die eine höhere Sicherheit bieten. 

Wann gehen die neuen Altersvorsorge-Produkte an den Start?

Der Start der neuen Altersvorsorgeprodukte ist im Januar 2027.

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