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Hintergrund

Staatliche Förderung für alle FRÜHSTARTER?

Mit der Frühstart-Rente will die Bundesregierung voraussichtlich ab 2026 die Weichen für eine stabile Altersvorsorge stellen.

Ziel ist es, Kinder frühzeitig an den Kapitalmarkt heranzuführen und langfristig Vermögen aufzubauen. Dabei würde der Staat für jedes berechtigte Kind monatlich 10 Euro in ein entsprechendes Depot einzahlen. Neben dem genauen Startzeitpunkt für die Frühstart-Rente stehen weitere wichtige Parameter noch nicht fest.

Nach aktuellen Plänen gelten folgende Eckpunkte für die Frühstart-Rente

  • Zielgruppe: Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland zwischen 6 und 17 Jahren. Gestartet werden soll allerdings ausschließlich mit allen Kindern, die in 2020 geboren wurden.
  • Staatliche Förderung: Monatlich 10 Euro Einzahlung pro Kind. Insgesamt könnte sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum ergeben.
  • Kapitalanlage: Das Geld fließt in ein entsprechendes Depot und soll bis zur Rente steuerfrei angelegt werden.
  • Eigene Zuzahlungen: Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte sollen freiwillig zusätzlich einzahlen können.
  • Die Idee dahinter: Wer früh mit dem Vermögensaufbau beginnt, profitiert vom Zinseszinseffekt und kann langfristig eine solide private Altersvorsorge aufbauen.
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Startprämie sichern! So geht´s

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  • Die Startprämie wird als Fondsanteil in das neue Depot S.MART eingebucht. Der Fondsanteil entspricht dabei der Variante des gewählten Fonds-Sparplans.
  • Die Einbuchung der Startprämie in das Depot S.MART erfolgt mit Valuta 15.04.2026 nach Ende des Aktionszeitraumes im April 2026. Zwischen Valutatermin und tatsächlicher Einbuchung können Wertschwankungen auftreten.
  • Die Barauszahlung der Startprämie ist ausgeschlossen.
  • Das Angebot ist gültig vom 01.01.2026 bis 31.03.2026. Die Kreissparkasse Heilbronn behält sich vor das Angebot jederzeit vorzeitig zu beenden.
  • Die mit der Startprämie erworbenen Anteile werden im Rahmen der Einbuchung in das Depot S.MART nicht versteuert. Die erworbenen Anteile unterliegen erst mit Veräußerung einer Versteuerung in voller Höhe. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
  • Eine Kundin bzw. Kunde kann jeweils nur ein Depot S.MART bzw. einen Fonds-Sparplan mit Startprämie abschließen. Zweitdepots und Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Depot S.MART vorausgegangen ist, werden nicht prämiert.
  • Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: 10.12.2025. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterliegen.
  • Finanzanlagen sind mit Risiken verbunden. Kapitalmarktbedingte Wertschwankungen und daraus resultierende Wertverluste können nicht ausgeschlossen werden.
Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen

  • Aus dem stetig wachsenden Angebot an Aktien und Fonds vielversprechende Anlagemöglichkeiten nutzen.
  • Mit geringen Beträgen attraktive, langfristige Renditechancen wahrnehmen.
  • Von Ausschüttungen profitieren, die gleich wieder angelegt werden können.
  • Anlagebeträge flexibel anpassen, auch das börsentägliche Verkaufen von Fondsanteilen/Aktien ist möglich.

Wesentliche Risiken

  • Eine Anlage in Fonds ist mit Risiken verbunden, über die im Rahmen der Anlageberatung informiert werden.
    • Der Wert der Anlage unterliegt Schwankungen, die sich nachteilig auf das Vermögen auswirken können.
      • Die Markt­entwicklung hängt stark vom konjunkturellen Umfeld ab.
        • Ausschüttungen und Dividenden­zahlungen sind nicht garantiert und können reduziert oder ausgesetzt werden.
        FAQ

        FAQ

        Was ist die Frühstart-Rente?

        Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:

        „Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

        Koalitionsvertrag 2025 (596-602).
        Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 wurden einzelne Punkte spezifiziert bzw. überarbeitet.

        In welcher Höhe ist die staatliche Förderung geplant?

        Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes berechtigte Kind. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.

        Wann soll die Frühstart-Rente umgesetzt werden?

        Ursprünglich wurde im Koalitionsvertrag der 01.01.2026 vereinbart. Ein neuer Starttermin ist noch nicht bekannt. Fachleute gehen davon aus, dass die Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2026 umgesetzt wird.

        Welche Voraussetzungen gelten voraussichtlich für die Frühstart-Rente?

        Um die Frühstart-Rente zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen angedacht:

        • Berechtigt sind alle Kinder zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr.
        • Gestartet werden soll mit allen Berechtigten aus dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere Jahrgänge werden vorerst nicht berücksichtigt. Die schrittweise Förderung der älteren Jahrgänge könnte ab 2029 erfolgen.
        • Eine ursprüngliche Voraussetzung war der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Derzeit wird geprüft, ob stattdessen eine Anknüpfung an den Wohnsitz in Deutschland erfolgen kann.
        • Einbezahlt wird auf ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot. Wird dies nicht gewünscht bzw. in Anspruch genommen, ist eine kollektive Verwahrmöglichkeit angedacht.
        • Das angesparte Kapital bleibt bis zur Regelaltersgrenze gesperrt und soll bis dahin steuerfrei bleiben.Für nicht anspruchsberechtigte Kinder, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Eltern ein „Frühstart-Rente-Altersdepot“ auf Basis freiwilliger Zahlungen eröffnen.
        Was könnte mit dem angesparten Geld nach dem 18. Geburtstag passieren?

        Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vorzunehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge sollen weiterhin von der Steuerfreiheit profitieren, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann. Erst nach Renteneintritt soll das Guthaben mit den dann gültigen Vorgaben versteuert werden.

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