Mit der Frühstart-Rente will die Bundesregierung voraussichtlich ab 2026 die Weichen für eine stabile Altersvorsorge stellen.
Ziel ist es, Kinder frühzeitig an den Kapitalmarkt heranzuführen und langfristig Vermögen aufzubauen. Dabei würde der Staat für jedes berechtigte Kind monatlich 10 Euro in ein entsprechendes Depot einzahlen. Neben dem genauen Startzeitpunkt für die Frühstart-Rente stehen weitere wichtige Parameter noch nicht fest.
Auch wenn die Details zur Frühstart-Rente noch nicht final geklärt sind und sich der Start verzögert: Eltern, die schon jetzt selbst mit dem Sparen für ihre Kinder beginnen, legen den Grundstein für den Vermögensaufbau.
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Die Frühstart-Rente ist eine im Koalitionsvertrag geplante Maßnahme zur Förderung der Altersvorsorge junger Menschen:
„Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“
Koalitionsvertrag 2025 (596-602).
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 wurden einzelne Punkte spezifiziert bzw. überarbeitet.
Die staatliche Förderung beläuft sich auf 10 Euro pro Monat für jedes berechtigte Kind. Insgesamt ergibt sich daraus eine Unterstützung von 1.440 Euro über den gesamten Förderzeitraum.
Ursprünglich wurde im Koalitionsvertrag der 01.01.2026 vereinbart. Ein neuer Starttermin ist noch nicht bekannt. Fachleute gehen davon aus, dass die Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2026 umgesetzt wird.
Um die Frühstart-Rente zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen angedacht:
Nach dem 18. Geburtstag besteht die Möglichkeit weiterhin private Einzahlungen auf das Altersvorsorgedepot vorzunehmen, um das angesparte Kapital weiter aufzustocken. Das bereits angesparte Geld bleibt bis zum Renteneintritt gesperrt und die Erträge sollen weiterhin von der Steuerfreiheit profitieren, wodurch das Vermögen langfristig wachsen kann. Erst nach Renteneintritt soll das Guthaben mit den dann gültigen Vorgaben versteuert werden.
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