Der Verkauf einer Immobilie erfordert detaillierte Planung und Vorbereitung. Hier finden Sie Tipps und Infos zur Unterstützung Ihres Vorhabens.
Als größter Makler der Region bietet Ihnen die Kreissparkasse Heilbronn einen 360°-Service - von der Wertermittlung bis zum Notartermin.
Mit dem S-ImmoPreisfinder erhalten Sie eine erste grobe und unverbindliche Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie.
Ein umfassendes und individuelles Wertgutachten erstellt Ihnen unser Wertermittlungs-Spezialist.
Kleiner Aufwand, große Wirkung: Fugen ausbessern, quietschende Türen ölen, kaputte Toilettendeckel ersetzen, dunkle Tapetenstellen streichen – das sind kleine Investitionen, die sich auszahlen.
Denken Sie bitte auch daran, Ihre Garage aufzuräumen und Müll zu entsorgen.
Kopien Ihrer Bauakte mit Bauplänen & Grundrissen, Baubeschreibung, Baugenehmigung und bei neueren Gebäuden Abnahmebescheinigung erhalten Sie beim Bauordnungsamt.
Einen Lageplan mit Flurkarte (Liegenschaftskarte) können Sie beim Katasteramt beziehen.
Ein Grundbuchauszug ist zwingend erforderlich. Eine (beglaubigte) Kopie können Sie beim Grundbuchamt (Amtsgericht) anfordern.
Zudem sind Unterlagen zu Grundschuldeintragungen, falls vorhanden, bei Ihrem Grundbuchamt erhältlich.
Der aktuelle Grundsteuerbescheid der Gemeinde gibt dem Interessenten/Käufer Auskunft über die Höhe der jährlichen Grundsteuer.
Ihre Wohngebäudeversicherung wechselt quasi automatisch mit dem Verkauf ebenfalls den Besitzer. Das schreibt das Versicherungsvertragsgesetz so vor. Damit soll eine Versicherungslücke verhindert werden. Verkäufer und Käufer sind verpflichtet den Hausverkauf unverzüglich bei dem Anbieter der Wohngebäudeversicherung zu melden. Der Käufer kann dann entscheiden ob er die Versicherung übernimmt oder (spätestens nach einem Monat) den Anbieter wechselt.
Gesetzlich vorgeschrieben beim Immobilienverkauf ist die Vorlage eines Energieausweises an potenzielle Käufer, spätestens bei der Besichtigung. Hauseigentümer müssen den Ausweis von einem zertifizierten Fachmann erstellen lassen. Für Wohnungseigentümer ist der Energieausweis für das Gesamtgebäude in der Regel bei der Hausverwaltung hinterlegt.
Unterschieden wird der bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweis. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch und ist die günstigere Variante. Der bedarfsorientierte Ausweis wird anhand einer Analyse des Hauses erstellt und errechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes.
Wohnungseigentümer müssen beim Verkauf Ihrer Wohnung die Teilungserklärung, einen Aufteilungsplan sowie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung vorlegen.