Heilbronn, 14. Juni 2024
Die Kreissparkasse Heilbronn eröffnet über die Online-Plattform „WirWunder“ lokalen Initiativen, Vereinen und sozialen Organisationen die Chance, sich digital der breiten Bevölkerung zu präsentieren und Spenden für Projekte zu sammeln. Unter www.wirwunder.de/heilbronn können sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn registrieren und für ein konkretes Vorhaben werben.
„Mit WirWunder erweitern wir unser vielfältiges gesellschaftliches Engagement und schaffen online mehr Sichtbarkeit für Vereine und Initiativen und deren wertvolle Arbeit“, sagt Ralf Peter Beitner, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Heilbronn. „Durch die fortschreitende Digitalisierung wird die Präsenz im Internet immer wichtiger. Hier lassen sich Hilfsprojekte schnell und einfach darstellen und genauso unkompliziert Spenderinnen und Spender dafür finden.“
Wer für ein konkretes Projekt Geld sammeln will, stellt dieses transparent auf der Plattform vor und Menschen sehen dort, wofür sie unmittelbar in ihrem Umfeld wirksam spenden können – und das über sichere und etablierte Online-Bezahlverfahren. „Die Förderung sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Initiativen ist uns als Kreissparkasse ein Herzensanliegen. Mit WirWunder sehen wir die Chance, hier noch besser und breiter unterstützen zu können“, so Ralf Peter Beitner weiter.
Zum Start der Plattform gibt es außerdem eine besondere Aktion: Für alle Vereine und Initiativen, die sich bis zum 5. Juli mit einem Vorhaben unter www.wirwunder.de/heilbronn anmelden, verdoppelt die Kreissparkasse Heilbronn alle Einzelspenden bis zu 50 Euro für diese registrierten Projekte aus eigenen Mitteln. Das Budget dafür ist auf 10.000 Euro begrenzt – Schnellsein lohnt sich also.
„WirWunder“ ist die Social-Funding-Plattform der deutschen Sparkassen in Kooperation mit betterplace.org. Diese renommierte, gemeinnützige Spendenplattform kümmert sich um die sichere Abwicklung aller Spenden sowie den Versand der Spendenbescheinigungen. Da alle Projekte auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft werden, können die Spenderinnen und Spender ihre Zuwendungen von der Steuer absetzen.
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