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Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Kreissparkasse Heilbronn. Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Presse-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Details

Neue gesetzliche Regelungen für Bargeldeinzahlungen

04.08.2021

Neue gesetzliche Regelungen für Bargeldeinzahlungen

04.08.2021

Neue gesetzliche Regelungen für Bargeldeinzahlungen

04.08.2021

Sparkasse

Neue gesetzliche Regelungen für Bargeldeinzahlungen

Kreissparkasse Heilbronn verlangt wie alle Institute künftig einen Herkunftsnachweis bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro

Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die Kreissparkasse Heilbronn bindend.

Die Kreissparkasse Heilbronn setzt zum 8. August eine neue gesetzliche Regelung bei der Einzahlung von Barbeträgen (inkl. Sorten- und Edelmetallankäufe) von über 10.000 Euro um. Kunden müssen künftig einen geeigneten Beleg oder Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin beispielsweise sein:

  • Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Die neue gesetzliche Vorgabe geschieht im Rahmen des Geldwäschegesetzes. 

Nähere Informationen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:

 

pdf PI202108_Bargeld

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