Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die Kreissparkasse Heilbronn bindend.
Die Kreissparkasse Heilbronn setzt zum 8. August eine neue gesetzliche Regelung bei der Einzahlung von Barbeträgen (inkl. Sorten- und Edelmetallankäufe) von über 10.000 Euro um. Kunden müssen künftig einen geeigneten Beleg oder Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin beispielsweise sein:
Die neue gesetzliche Vorgabe geschieht im Rahmen des Geldwäschegesetzes.
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