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Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt künftig 2G-Regel

Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt künftig 2G-Regel

Nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt „Unter der Pyramide“

Heilbronn, 28. Oktober 2021

Die Kreissparkasse Heilbronn setzt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg um und verändert die Einlass-Bedingungen für ihre Veranstaltungen.

Die Kreissparkasse Heilbronn setzt ab sofort das sogenannte 2G-Optionsmodell für ihre Veranstaltungen um. Zugelassen zu den Events „Unter der Pyramide“, wie etwa Konzerte der Kammermusik-Reihe oder „Heilbronn LIVE“, sind dann ausnahmslos nur noch Geimpfte und Genesene. Dadurch fallen sowohl Maskenpflicht als auch Abstandsregeln weg. Mit dem 2G-Modell ermöglicht das Land Baden-Württemberg mehr Freiheiten und individuelle Lösungen für sämtliche Lebensbereiche. Gastronomie, Handel und Kultureinrichtungen haben die Wahl, die 2G-Option zu nutzen.  Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung hat aber auch bei der 2G-Regelung weiterhin Bestand, darauf weist die Kreissparkasse Heilbronn ausdrücklich hin.

weiterführende Informationen

  • 2G_Regelung

    Datum:
    Format:
    PDF (0,07 MB)

Ihre Ansprechpartner

Isabell Grosser

Pressesprecherin

Anschrift
Am Wollhaus 14,
74072 Heilbronn
Telefon
07131 638-10821
E-Mail
isabell.grosser@ksk-hn.de

Jakob Dongus

stv. Pressesprecher

Anschrift
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74072 Heilbronn
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