Kreissparkasse Heilbronn unter den Top 5 einer aktuellen Stern-Umfrage zu attraktiven Arbeitgebern
Das Institut zählt zu den beliebtesten Arbeitgebern in der deutschen Finanzindustrie
Heilbronn, 29. Januar 2024
Bei einem bundesweiten Ranking zur Arbeitgeber-Attraktivität des Magazins „Stern“ hat es die Kreissparkasse Heilbronn auf den vierten Platz in der Rubrik „Banken und Finanzdienstleistungen“ geschafft.
Die Kreissparkasse Heilbronn ist laut einer aktuellen Umfrage des Magazins „Stern“ einer der attraktivsten Arbeitgeber in der Finanzbranche. Im jüngsten Heft zu den Top-Arbeitgebern in Deutschland rangiert das marktführende Kreditinstitut in der Region auf Platz vier von 50 in der Rubrik „Banken und Finanzdienstleister“. „Dieses überzeugende Ergebnis freut uns sehr und zeigt, dass wir als moderner Finanzdienstleister auch über die Region hinaus wahrgenommen werden“, sagt Ralf Peter Beitner, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Heilbronn. „Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von einem positiven Miteinander und einem wertschätzenden Umgang. Essenziell für ein gutes Betriebsklima ist eine offene, transparente Kommunikation mit den Beschäftigten”, so Beitner weiter. Ergänzt wird dies durch eine Vielzahl an übertariflichen Angeboten wie zum Beispiel Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeitsysteme, Altersteilzeitangebote, mobiles Arbeiten, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Mitarbeitermobilität.
Ralf Peter Beitner: „Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg sind leidenschaftliche und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unseren Kunden täglich mit Fachkenntnis und Engagement bei allen Finanzfragen zur Seite stehen.“
Erstellt hat die Liste das Marktforschungsunternehmen Statista im Auftrag von Stern. Mehr als 33.000 Beschäftigte bundesweit haben mittels einer Online-Befragung teilgenommen. Bewertet wurden das eigene Unternehmen sowie Mitbewerber in der Branche mittels 50 Fragen. Einbezogen wurden Firmen mit mindestens 500 Beschäftigten in Deutschland. Je Arbeitgeber mussten mindestens 100 Urteile abgegeben werden, um in die Wertung aufgenommen zu werden. Eine zentrale Frage lautete: Kann ich meinen Arbeitgeber weiterempfehlen?



