Heilbronn, 30. April 2020
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind dramatisch und in allen Teilen der Gesellschaft spürbar. Auch viele Vereine und gemeinnützige Organisationen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Ihnen will die Kreissparkasse Heilbronn nun mit insgesamt 50.000 Euro helfen – über ihr neues Förderprogramm „HIER und DA! Für Deinen Verein!“.
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das soziale und kulturelle Leben in der Region. Doch weil dieses durch die Corona-Pandemie vollständig zum Erliegen kam, leiden nun auch viele Vereine und gemeinnützige Organisationen und kämpfen um ihre Existenz. Denn Verwaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Gehälter oder Kreditraten müssen weiter bedient werden. Durch die Absage von Veranstaltungen und Vereinsfesten fehlen jedoch fest eingeplante Gelder in den Etats.
Deshalb stellt die Kreissparkasse Heilbronn im Rahmen ihres neu geschaffenen Förderprogramms „HIER und DA!“ Für Deinen Verein!“ 50.000 Euro zur Verfügung, um Vereinen und gemeinnützigen Organisationen schnell und unbürokratisch zu helfen. „In schweren Zeiten wie in der Corona-Krise zeigt sich, wie wichtig Solidarität und Gemeinschaftssinn sind – Werte, die gerade in Vereinen das ganze Jahr über vorbildlich gelebt werden“, sagt Ralf Peter Beitner, der Vorsitzende des Vorstands der Kreissparkasse Heilbronn. „Das macht sie zu wichtigen gesellschaftlichen Stützen in der Region, denen wir in der Not beistehen wollen“, so Beitner weiter. Schließlich engagiert sich die Kreissparkasse Heilbronn als kommunal getragenes Institut seit Jahrzehnten auf vielfältige Weise in Sachen Sport, Bildung und Soziales sowie Kunst- und Kultur.
Das neue Förderprogramm „HIER und DA! Für Deinen Verein!“ unterstützt Vereine und gemeinnützige Institutionen in Stadt und Landkreis Heilbronn bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die durch das Wegfallen von Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie verursacht wurden. „Mit dem Programmnamen zeigen wir Flagge: Hier in unserer Region sind wir von der Kreissparkasse Heilbronn für die Vereine da“, erläutert Ralf Peter Beitner die Intention. „Damit würdigen wir die wertvolle Arbeit, die diese Gruppen für das Gemeinwohl leisten.“
Spendenanträge können von Vereinen und Institutionen gemäß Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 AO - gemeinnützige Zwecke, des § 53 AO - mildtätige Zwecke und des § 54 AO -kirchliche Zwecke mit Hauptsitz im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Heilbronn gestellt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Verein bzw. gemeinnütziger Institution pauschal 1.000 Euro. Das Förderprogramm startet am 30. April 2020 und endet spätestens am 30. September 2020, es sei denn, der Spendentopf in Höhe von insgesamt 50.000 Euro ist schon vorher aufgebraucht.
Informationen und Anträge im Internet unter
www.ksk-hn.de/hierundda
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