Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt ab sofort 2G-plus-Regel
Nur Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test haben Zutritt „Unter der Pyramide“
Heilbronn, 25. November 2021
Die Kreissparkasse Heilbronn setzt die verschärfte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg um und verändert die Einlass-Bedingungen für ihre Veranstaltungen. Der Impfnachweis wird nur noch in digital auslesbarer Form akzeptiert.
Die Kreissparkasse Heilbronn setzt ab sofort die sogenannte 2G-plus-Regelung für ihre Veranstaltungen um. Zugelassen zu den Events „Unter der Pyramide“, wie etwa Konzerte der Kammermusik-Reihe oder „Heilbronn LIVE“, sind dann ausnahmslos nur noch Geimpfte und Genesene, die einen tagesaktuellen, bescheinigten negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Nicht akzeptiert werden Schnelltests, die zu Hause gemacht wurden. Außerdem muss bei der Einlasskontrolle der QR-Code des digitalen Impfnachweises vorgelegt werden – entweder per App oder als Ausdruck. Der gelbe Impfpass gilt als nicht fälschungssicher. Der Impfnachweis wird zudem mit dem Personalausweis abgeglichen.
Das Land Baden-Württemberg sieht die 2G-plus-Regel im Rahmen der Alarmstufe II der verschärften Corona-Maßnahmen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen bindend vor. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung hat dabei weiterhin Bestand, ebenso das Tragen von Masken.



