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Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Kreissparkasse Heilbronn. Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Presse-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Details

Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt ab sofort 2G-plus-Regel

25.11.2021

Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt ab sofort 2G-plus-Regel

25.11.2021

Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt ab sofort 2G-plus-Regel

25.11.2021

Sparkasse

Bei Veranstaltungen der Kreissparkasse Heilbronn gilt ab sofort 2G-plus-Regel

Nur Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test haben Zutritt „Unter der Pyramide“

Heilbronn, 25. November 2021

Die Kreissparkasse Heilbronn setzt die verschärfte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg um und verändert die Einlass-Bedingungen für ihre Veranstaltungen. Der Impfnachweis wird nur noch in digital auslesbarer Form akzeptiert.

Die Kreissparkasse Heilbronn setzt ab sofort die sogenannte 2G-plus-Regelung für ihre Veranstaltungen um. Zugelassen zu den Events „Unter der Pyramide“, wie etwa Konzerte der Kammermusik-Reihe oder „Heilbronn LIVE“, sind dann ausnahmslos nur noch Geimpfte und Genesene, die einen tagesaktuellen, bescheinigten negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Nicht akzeptiert werden Schnelltests, die zu Hause gemacht wurden. Außerdem muss bei der Einlasskontrolle der QR-Code des digitalen Impfnachweises vorgelegt werden – entweder per App oder als Ausdruck. Der gelbe Impfpass gilt als nicht fälschungssicher. Der Impfnachweis wird zudem mit dem Personalausweis abgeglichen.

Das Land Baden-Württemberg sieht die 2G-plus-Regel im Rahmen der Alarmstufe II der verschärften Corona-Maßnahmen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen bindend vor. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung hat dabei weiterhin Bestand, ebenso das Tragen von Masken.

Nähere Informationen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:

 

pdf PI2021_11_2GplusRegelung

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