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Der einfachste Weg für mehr Sicherheit bei Ihrer Projekt- und Auftragsplanung
Unsere Lösungen für Sie
SCHUFA-Auskunft
SCHUFA-Kurzauskunft
Schufa-Kompaktauskunft
SCHUFA-Vollauskunft
Dieser exklusive Service steht ausschließlich Handwerkern und Dienstleistern im Kundenbestand der Kreissparkasse Heilbronn zur Verfügung. Nur diesen Kunden ist eine Registrierung möglich. Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, schreiben Sie uns eine Mail.
Wissenswertes
Berechtigtes Interesse. Was steckt dahinter?
Die SCHUFA legt größten Wert auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Bestandteil davon ist, dass die SCHUFA beim Abruf von Informationen auf den SCHUFA-Datenbanken das „berechtigte Interesse“ am Abruf dieser Daten überprüft. Dies gilt unabhängig von der SCHUFA Plattform – also auch, wenn beispielsweise ein Telekommunikationsunternehmen als Vertragspartner der SCHUFA eine Auskunft über eine Privatperson oder ein Unternehmen beziehen möchte.
D.h. Informationen über Unternehmen oder Einzelpersonen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben werden, sofern ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse an einer Kreditwürdigkeitsprüfung ist regelmäßig dann gegeben, wenn von dem Verantwortlichen im Geschäftsverkehr Vorleistungen verlangt werden, die ein finanzielles Ausfallrisiko für diesen begründen. Dies ist typischerweise beim Geldkredit oder bei einem beim Kauf auf Rechnung.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen (Auftragnehmer) vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Bonität des potenziellen Auftraggebers überprüft, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
Das berechtigte Interesse eines Auftraggebers läge beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Vorleistung gehen muss.
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