Hier im Firmenkundenportal werden für Sie und Ihre Mitarbeitenden alle Angebote rund um das Finanzmanagement Ihres Unternehmens gebündelt. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Firmenkonten – und finden viele intelligente Funktionen, die Ihnen im Alltag Arbeit abnehmen. Auch in Zukunft wird das Firmenkundenportal für Sie ausgebaut sowie weitere Möglichkeiten im Online-Banking geschaffen.
Entdecken Sie die exklusiven Business-Optionen mit noch mehr Funktionen und Services. So können Sie mit der Nutzerverwaltung nun selbst Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechte für den neuen Online-Zugang geben und sie können diese jederzeit von überall nutzen. Diese Rechte können Sie flexibel gestalten, passend zu Ihrer Unternehmensstruktur. Auch ein elektronisches Postfach gehört zum neuen Online-Banking-Zugang mit dazu. Mit Einzelvertretungsberechtigung können Sie direkt online loslegen. Mehr erfahren
Das Firmenkundenportal und Firmenkundenportal premium können Sie auch nutzen, sollten Sie in Ihrem Unternehmen eine gemeinschaftliche Vertretung (Gesamtvertretung gemäß öffentlichem Register) vereinbart haben.
Die Kreissparkasse Heilbronn verlangt wie alle Institute künftig einen Herkunftsnachweis bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro.
Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die Kreissparkasse Heilbronn bindend.
Die Kreissparkasse Heilbronn setzt zum 8. August eine neue gesetzliche Regelung bei der Einzahlung von Barbeträgen (inkl. Sortenankäufe) von über 10.000 Euro um. Kunden müssen künftig einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin beispielsweise sein:
Die neue gesetzliche Vorgabe geschieht im Rahmen des Geldwäschegesetzes.
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